Leitfaden für den Kauf einer Immobilie in Spanien
Zu allererst
N.I.E. Nummer
Nach aktuellem spanischen Recht ist es für jeden Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien Plicht, eine N.I.E. Numero de Identidad de Extranjeros, übersetzt ” Identitätsnummer für Ausländer” zu besitzen. Man erhält dieses Dokument bei der örtlichen Polizeistation, wo es persönlich von Ihnen beantragt werden muss.
Beauftragung eines Rechtsanwalts
Die Wahl des richtigen Anwalts ist ein sehr wichtiger Teil des Kaufprozesses. Man muss bedenken, dass man mit dem gleichen Anwalt einige Zeit zusammenarbeitet und diese Zusammenarbeit endet erst, wenn Sie die Immobilie verkaufen sollten. Wie so oft ist der beste Weg, einen guten Anwalt zu finden, durch eine Empfehlung.
Zahlung einer Kaution
Sobald Sie Ihre Entscheidung getroffen haben und Ihr Anwalt mit allen Bedingungen einverstanden ist und Sie um Ihre Unterschrift bittet, ist es Zeit, eine Kaution zu zahlen. Diese Kaution beträgt in der Regel € 3.000,00 auf kleinere Objekte und € 6.000,00 auf grössere. Die Kaution verbleibt bei dem Immobilienmakler, damit er die Immobilie vom Markt nehmen kann bis der Privatvertag unterschrieben ist.Diese Vorschüsse werden häufig “von der Gewährung eines Darlehens abhängig” bis zu einem bestimmten Datum, ausgezahlt . Dies bedeutet, dass der Käufer einen gewissen Zeitraum hat, um die Finanzierung zu arrangieren. Die Kaution geht nicht verloren, sollte die Finanzierung nicht gewährt werden.
Privatvertrag
Es ist gängige Praxis für den Käufer und Verkäufer, die Einzelheiten des Erwerbs in einem privaten Vertrag zu bestätigen mit dem Einverständnis des Käufers, eine nicht rückzahlbare Anzahlung von 10 % des Kaufpreises zu leisten. In dem privaten Kaufvertrag sollte das Eigentum, der Verkäufer und Käufer aufgeführt sein. Weiterhin sollte klar zum Ausdruck kommen, dass die Immobilie frei von allen Lasten und Hypotheken verkauft wird und es sollte ein Termin genannt werden, wann es zum endgültigen Abschluss kommt. Bevor es zur Unterzeichnung kommt, sollte Ihr Anwalt überprüfen und sicherstellen, dass keine restlichen Steuerschulden bestehen und dass die ursprüngliche Registrierung in Ordnung ist. Dies gibt dem Käufer ausreichend Zeit, um die Restzahlung vorzunehmen.
Öffentlicher Vertrag
Der Notar. Dies ist der letzte Schritt beim Kauf einer spanischen Immobilie. Beide Parteien müssen am dem im Privatvertag festgesetzten Termin, wenn die Restzahlung des Kaufpreises getätigtwurde, beim Notar erscheinen, der Ihnen eine neue Eigentumsurkunde, von ihm vorbereitet und unterzeichnet, aushändigt. Für Hypotheken wird eine gesonderte Urkunde angefordert und ausstehende Hypotheken müssen an dieser Stelle gelöscht werden. Sobald die Urkunden unterzeichnet sind, werden sie an das Grundbuchamt zur Registrierung weitergereicht.
Vollmacht
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie in Spanien sein können, um den Vertrag zu unterzeichnen oder den Kauf abzuschließen, wird häufig eine allgemeine Vollmacht verwendet, um einen gesetzlichen Vertreter in Spanien zu ernennen
Dieses Dokument hat ein Standardformat, das alle Aktionen des Halters aufführt, einschliesslich Kauf und Verkauf von Immobilien . Ein Notar kann die entsprechenden Formulare erstellen und Ihnen Kopien aushändigen, während das Original in seinem Büro verbleibt. Das einzige Dokument, das erforderlich ist, um eine Vollmacht auszustellen, ist ein Personalausweis oder Reisepass von beiden, sowohl dem “Geber” und dem “Empfänger”.